Nr. 4
Stoppt der § 37 WHG meine Baumaßnahme?
Spätestens seit den verheerenden Schäden durch Starkregen im Jahr 2016 in der Region Heilbronn-Franken, medial bekannt geworden unter dem Synonym „Braunsbach“, wird auch bei der Ausweisung und Erschließung von neuen Baugebieten vermehrt auf den Schutz dieser Gebiete vor Starkregenabflüssen geachtet. Die Flutkatastrophe im vergangenen Jahr in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat diesen Trend nochmals beschleunigt.
Die Landratsämter in Baden-Württemberg als umsetzendes Organ der Gesetzgebung fordern verstärkt bei der Ausweisung von Bebauungsplänen Betrachtungen und Aussagen zur Gefährdung der Bestandsgebiete durch Starkregenereignisse.
Im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gibt es hierzu bereits seit langem den § 37 „Wasserabfluss“. Dieser Paragraph besagt in Absatz 1 Satz 2: „Der natürliche Ablauf wild abfließenden Wassers darf nicht zum Nachteil eines tiefer liegenden Grundstücks verstärkt oder auf andere Weise verändert werden.“
Für die Genehmigung von neuen Baugebieten ist demnach der Nachweis zu führen, dass aus der Erschließung keine Verschlechterung bei Starkregenereignissen hinsichtlich Überflutungstiefe, Überflutungsgeschwindigkeit und Überflutungsausdehnung in den angrenzenden Siedlungsflächen resultiert.
Damit der Nachweis rechtssicher ist, muss die Untersuchung mittels Starkregenmodellen analog dem „Leitfaden Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ von einem zertifizierten Ingenieurbüro durchgeführt werden.
Die Prüfung des Verschlechterungsverbotes muss für die Starkregenszenarien selten (ca. 30-jährlich), außergewöhnlich (ca. 100-jährlich) und extrem (höchster bisher in BW gemessener 1h-Niederschlag) erfolgen. Hierzu sind Starkregenmodelle jeweils für den unbebauten und den bebauten Zustand zu erstellen.
Ergibt sich aus den Modellrechnungen eine Verschlechterung für die Anlieger, darf das Bauvorhaben nur realisiert werden, wenn entsprechende Schutzmaßnahmen zumindest die Neutralität zum Ausgangszustand dokumentieren.
Der § 37 WHG findet auch bei weiteren Vorhaben Anwendung, z. B. bei Verkehrsanlagen, Erdauffüllungen und Objektplanungen.

Nr. 3
Umbau von 20 Bussteigen in Karlsruhe
Barrierefreiheit für alle im ÖPNV
Der Gesetzgeber hat Städte und Kommunen verpflichtet, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) stärker zu berücksichtigen. Die barrierefreie Umgestaltung von Bushaltestellen ist daher unerlässlich, um den ÖPNV für ALLE uneingeschränkt nutzbar zu machen.
Die Stadt Karlsruhe setzt die gesetzliche Vorgabe konsequent um und baut im Rahmen von Bushaltestellenprogrammen jedes Jahr eine große Anzahl von Bushaltestellen um.
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Nr. 2
Möbel Rieger – Erschließung "Am Neckargarten" in Heilbronn
Glückliche Kunden, schon bei der Anfahrt!
Sie benötigen eine optimale Anbindung für Ihr Projekt? Sie suchen einen einladenden Zufahrtsweg für Ihre Kundschaft?
Auf der Fläche einer ehemaligen Gärtnerei baute Möbel Rieger in Heilbronn sein neues Flaggschiff. Das aufregend gestaltete Gebäude sollte einfach und auf schnellstem Wege vom Saarlandkreisel aus erreichbar sein. Die Optimierung der Stellplatzanzahl zusammen mit den Behörden und das planerische Umfeld waren dabei die Herausforderungen. BIT plante eine direkte Anbindung, kümmerte sich um die Verteilung des Kundenverkehrs auf dem Gelände, die Anordnung der Stellplätze und die äußere und innere Erschließung mit den erforderlichen Medien.
Die Außenanlagen bilden nun einen würdigen Rahmen für das Möbelhaus und tragen zu einem angenehmen Einkaufserlebnis bei.
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Nr. 1
Radverkehr-Konzept in Neuenstadt am Kocher
Auto, Fahrrad und Fußgänger – wie bekomme ich alle sicher auf einem Weg unter?
Mussten Sie diese Frage auch schon einmal – nicht nur unter einem touristischen Fokus – durchdenken?
Wir auch. Denn für die Stadt Neuenstadt am Kocher hat die BIT Ingenieure AG die Machbarkeit einer
radverkehrlichen Anbindung des Gewerbe- und Industriegebiets „GIK“ sowie des Ortes Bürg untersucht.
Die beiden Maßnahmen sind bereits im „Radverkehr-Konzept“ des Landkreises Heilbronn mit der höchsten
Priorität A enthalten. Da die beiden untersuchten Wegabschnitte als Anbindung an einen Landesradfernweg
(Kocher-Jagst-Radweg) dienen, wurden zusätzlich eine Recherche sowie eine Beratung zu aktuellen
Fördermöglichkeiten durchgeführt. Zum „Sonderprogramm Stadt und Land“ und weiteren Förderprogrammen
kommen Sie hier. (externer Link, Lesezeit 2:30 Min.)
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